EMM-Check® - Frage 5
Auswertung an Sektorgrenzen in der StVZO §35b Abs.2 Rili 11

Wenn eine Sichtfeldeinschränkung auf einer Sektorgrenze liegt, wird diese seit der Release 4.0.10.0 nach Absprache mit dem TÜV-Nord wie folgt ausgewertet:
Wenn der Anteil der Sichtfeldeinschränkung in Sektor A größer als 600mm ist, wird die Prüfung nicht bestanden, da es in Sektor A keine Sichtfeldeinschränkungen größer als 600mm geben darf.
Wenn der Anteil der Sichtfeldeinschränkung in Sektor A kleiner oder gleich 600mm ist, wird der Teil in Sektor B/C bewertet. Ist diese kleiner oder gleich 600mm, ist alles in Ordnung. Ist er größer als 600mm und kleiner als 1200mm, wird bewertet, ob es weitere Sichtfeldeinschränkungen dieser Größe gibt (zwei sind insgesamt erlaubt). Ist der Teil größer oder gleich 1200mm, gilt die Prüfung als nicht bestanden.

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