Unser Newsletter erstrahlt in neuem Glanz
Ein neues Jahr bietet die Chance, neue Wege zu gehen. So haben wir uns bereits zu Beginn
des Jahres 2018 entschieden, unserem Newsletter „Rundblick“ ein neues Gesicht zu geben.
Aus stetigem Feedback unserer Leser in Kombination mit eigenen Ideen entstand unser
„Panorama“, wie Sie ihn nun vorliegen haben – digital, kompakt, modern. Im 4-Wochen-Takt
versorgen wir Sie über den „Panorama“ mit allen wichtigen Informationen und Neuerungen
rund um EMM-Check®! Und wir hoffen, dass Sie genauso begeistert davon sind wie wir!Sofern Sie in der Vergangenheit bereits unseren Newsletter „Rundblick“ erhalten haben, werden Sie EMM-Check® kennen oder bereits erfolgreich nutzen. Sollte Ihnen EMM-Check® noch nicht bekannt sein, hier ein paar Fakten zum Produkt:
- EMM-Check® ist die führende Software zur normgerechten Sichtfeldanalyse an virtuellen Nutzfahrzeugen gemäß nationaler und internationaler Standards und Regularien.
- EMM-Check® wird weltweit von führenden Herstellern von Erdbewegungsmaschinen, landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Flurförderzeugen konstruktionsbegleitend in der Produktentwicklung eingesetzt.
- EMM-Check® vereinigt objektive Sichtfeldanalyse gemäß Standards mit subjektiver Sichtbewertung und Virtual Reality-Funktionalitäten.
- EMM-Check® ist das Standardwerkzeug zur Vermeidung sichtbedingter, kostenintensiver Konstruktionsänderungen kurz vor Produktionsstart.
- EMM-Check® ist modular, kosteneffizient und mit geringstem Trainingsaufwand sofort einsetzbar.
StVZO §35b, Abs. 2, Rili 11 - Verbesserung der Darstellung des Lichtquellenträgers
Häufig kommen aus ergonomischen Gründen Sitze mit geneigter Sitzfläche bei Fahrzeugen zum Einsatz.
Da sich die Position des Lichtquellenträgers in der StVZO §35b, Abs. 2, Rili 11 anders als bei
anderen Sichtnormprüfungen nicht auf den Sitz Index Punkt (SIP) sondern auf den Sitzvorderkantenpunkt
(FESP – Front Edge Seat Point) bezieht, kann bei geneigten Sitzflächen eine korrekte vertikale
Positionierung des FESP an der Sitzvorderkante ggf. etwas knifflig sein.Zur besseren Positionierung des FESP wurde deshalb die Darstellung des Lichtquellenträgers überarbeitet. Eine waagerechte Linie vom FESP zum Schnittpunkt mit der Sitzfläche und eine senkrechte Linie vom Rotationspunkt des Lichtquellenträgers zum Schnittpunkt mit der Sitzfläche vereinfachen diesen Vorgang. Der Schnittpunkt mit der Sitzfläche wird als rote Kugel dargestellt. Diese muss über den FESP so positioniert werden, dass sie zur Hälfte in der Sitzfläche steckt.
ISO 5006:2017 - Automatische Berechnung der erforderlichen Reflexionsgröße eines Prüfkörpers in einem Spiegel
Die ISO 5006:2017 schreibt zur Sicherstellung einer optimalen Spiegelauswahl und
–positionierung die Bewertung der Reflexionsgröße (Höhe) eines Prüfkörpers im Spiegel
vor. Abhängig ist die Reflexionsgröße vom Augabstand zum Spiegel und vom Abstand des
Spiegels zum Prüfkörper. Da die Prüfkörperhöhe variieren kann, wird die erforderliche
Höhe der Reflexion eines Prüfkörpers in einem Spiegel nun automatisch anhand der
eingegebenen Prüfkörperhöhe berechnet.Die erzeugten Prüfkörper lassen sich nun nur noch in ihrer Position auf der xy-Ebene sowie hinsichtlich ihrer Rotation um die Z-Achse und ihrer Breite verändern. Dies erleichtert die schnelle und korrekte Ausrichtung der Prüfkörper zu den Spiegeln.
ANSI/ITSDF B56.11.6-2013 – neuer Standard für Flurförderzeuge
Mit dem Release 4.2.6.0 (geplant für den 20. April) wird die ANSI/ITSDF B56.11.6-2013
als weiterer Standard in EMM-Check® zur Verfügung gestellt. Mit diesem vorrangig für
den amerikanischen Raum geltenden Standard können normkonforme Sichtfeldanalysen an
virtuellen Flurförderzeugen (Gabelstaplern usw.) durchgeführt werden.Der Standard ANSI/ITSDF B56.11.6-2013 unterscheidet sich u. a. durch
- die Prüfung der Sicht rund um das Fahrzeug vom Boden bis 900mm über dem SIP,
- eine Bewertung der horizontal durchgehenden Schatten zwischen den Schatten der vertikalen Mastkomponenten und
- einen zweireihigen Lichtquellenträger mit insgesamt 26 Lampen
ISO 5721 Teil 2 – Überarbeitete Auswertung
Wurden keine Sichthilfsmittel wie Spiegel, Kamera-Monitor-System usw. am Fahrzeug
verbaut, erlaubt die ISO 5721 Teil 2 keine Sichtfeldeinschränkungen in den
Prüfbereichen links und rechts hinter dem Fahrzeug.Die Auswertung dieser Prüfbereiche wurde überarbeitet, so dass beim Einsatz von Sichthilfen nun Sichtfeldeinschränkung bis zu 10% pro Seite gemäß Absatz 5.2.3 der Norm toleriert werden.
Des Weiteren können Fahrzeugkomponenten können gemäß Absatz 5.3.2. als "Anbauteile" deklariert werden. Diese werden bei der Berechnung der Spiegelsichtfelder nicht berücksichtigt.